Die Statuten unseres Vereins werden einmal jährlich geprüft und bei Bedarf angepasst. Alle Regeln und Vorschriften sind mehrheitlich beschlossen und für alle gültig.
Die Anzahl der Mitglieder wird auf maximal 12 Personen festgesetzt.
Bei allen Entscheidungen bestimmt die Mehrheit.
Bei Abwesenheit am Kegelabend muss der Durchschnitt der Einnahmen des Kegelabends gezahlt werden. Die Berechnung erfolgt ohne Mitgliedsbeitrag
Abmeldungen sollten möglichst bis Donnerstags vor dem Kegelabend beim Kegelvater oder der Kegelmutter erfolgen.
Gäste können nur mitgebracht werden, wenn Mitglieder in entsprechender Anzahl ausfallen.
Eine Generalversammlung aller Mitglieder ist einmal jährlich durchzuführen.
Um den Königskegel auszuspielen wird 5 mal in die Vollen geworfen, der Sieger erhält den Königskegel. (Damen und Herren getrennt)
Der erworbene Königskegel und der Pumpenkegel sind zum Kegelabend mitzubringen; kann jemand seinen Kegel nicht vorzeigen, wird dies mit einer Strafe von 1,- Euro belegt und eine Runde für alle ist fällig.
Beim Austritt einzelner Mitglieder aus dem Kegelclub werden keine Gelder zurückerstattet.
Neu aufzunehmende Mitglieder zahlen den Schnitt des Kassenbestandes bei Eintritt in den Kegelclub.
Neu aufzunehmende Mitglieder müssen 2 mal zum Kegelabend erscheinen, am Sonntag direkt nach dem zweiten Kegelabend treffen sich die Mitglieder zur Abstimmung. (siehe Punkt 2)
Die Einnahmen aus den Kegelabenden werden auf ein Sparbuch eingezahlt.
Kegelkönigin und Kegelkönig zahlen je den halben Beitrag des Kegelabends
Um Terminabsprachen kümmern sich die Kegeleltern
Beiträge zu Feiern:
Bei runden Geburtstagen: 20,- Euro / Person
Bei Hochzeiten (z.B. Silberhochzeit): 30,- Euro / Paar
Auslagen bei Treffen zu runden Geburtstagen, Silberhochzeiten werden von der Kegelkasse übernommen