Unsere Statuten

Die Statuten unseres Vereins werden einmal jährlich geprüft und bei Bedarf angepasst. Alle Regeln und Vorschriften sind mehrheitlich beschlossen und für alle gültig.


  • Die Anzahl der Mitglieder wird auf maximal 12 Personen festgesetzt.

  • Bei allen Entscheidungen bestimmt die Mehrheit.

  • Bei Abwesenheit am Kegelabend muss der Durchschnitt der Einnahmen des Kegelabends gezahlt werden. Die Berechnung erfolgt ohne Mitgliedsbeitrag

  • Abmeldungen sollten möglichst bis Donnerstags vor dem Kegelabend beim Kegelvater oder der Kegelmutter erfolgen.

  • Gäste können nur mitgebracht werden, wenn Mitglieder in entsprechender Anzahl ausfallen.

  • Eine Generalversammlung aller Mitglieder ist einmal jährlich durchzuführen.

  • Um den Königskegel auszuspielen wird 5 mal in die Vollen geworfen, der Sieger erhält den Königskegel. (Damen und Herren getrennt)

  • Der erworbene Königskegel und der Pumpenkegel sind zum Kegelabend mitzubringen; kann jemand seinen Kegel nicht vorzeigen, wird dies mit einer Strafe von 1,- Euro belegt und eine Runde für alle ist fällig.

  • Beim Austritt einzelner Mitglieder aus dem Kegelclub werden keine Gelder zurückerstattet.

  • Neu aufzunehmende Mitglieder zahlen den Schnitt des Kassenbestandes bei Eintritt in den Kegelclub.

  • Neu aufzunehmende Mitglieder müssen 2 mal zum Kegelabend erscheinen, am Sonntag direkt nach dem zweiten Kegelabend treffen sich die Mitglieder zur Abstimmung. (siehe Punkt 2)

  • Die Einnahmen aus den Kegelabenden werden auf ein Sparbuch eingezahlt.

  • Kegelkönigin und Kegelkönig zahlen je den halben Beitrag des Kegelabends

  • Um Terminabsprachen kümmern sich die Kegeleltern

  • Beiträge zu Feiern:
    Bei runden Geburtstagen: 20,- Euro / Person
    Bei Hochzeiten (z.B. Silberhochzeit): 30,- Euro / Paar
    Auslagen bei Treffen zu runden Geburtstagen, Silberhochzeiten werden von der Kegelkasse übernommen

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